Allgemeine Geschäftsbedingungen
R e i s e b e d i n g u n g e n
Verehrter Reisegast,
bitte beachten Sie die folgenden Bedingungen und Hinweise, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.
1. Abschluß des Reisevertrages
1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Personen. Für deren Vertragsverpflichtung hat der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einzustehen, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Die Anmeldung bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluß werden wir bzw. unser Buchungsbüro – Ihnen die Reisebestätigung aushändigen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot unsererseits vor, an das wir für die Dauer von 7 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklären.
2. Bezahlung
a) Mit Vertragsabschluß wird eine Anzahlung in Höhe von EUR 25,00 pro Person bei Reisen bis zu EUR 2.250,00 und von 50,00 EUR bei Reisen über EUR 2.500,00 fällig, die auf den Reisepreis angerechnet wird.
b) Die Restzahlung ist bis 30 Tage vor Reiseantritt zahlbar.
c) Die Restunterlagen (inkl. Sicherungsschein im Sinne des §651k BGB) werden nach Eingang der Zahlung beim Veranstalter zugesandt.
d) Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis EUR 150,-- nicht übersteigt.
3. Leistungen und Preise
3.1. Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in unserem Prospekt sowie auf den hierauf bezogenen Angaben in unserer Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluß eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die wir Sie vor der Buchung selbstverständlich unverzüglich informieren werden. Nebenabreden bedürfen für ihre Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung des Reiseveranstalters.
3.2. Sollten Sie ½ Doppelzimmer gebucht haben und wir keine 2. Person dazu erhalten, erfolgt die Unterbringung im Einzelzimmer. Den Aufpreis dafür haben Sie zu bezahlen.
3.3. Die Sitzplatzeinteilung im Omnibus erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen, beim Einsteigen wird Ihnen Ihr Sitzplatz zugeteilt. Aus technischen Gründen bleiben Änderungen ausdrücklich vorbehalten.
3.4. Kinderermäßigung
3.4.1. Voraussetzung für die Gewährung einer Kinderermäßigung ist die Angabe des Geburtsdatums des betreffenden Kindes bei Buchung der Reise. Maßgebend ist das Alter des Kindes bei Reiseantritt.
3.4.2. Wir gewähren für Kinder unter 12 Jahren in Begleitung von zwei Erwachsenen (Dreibettzimmer) 10% Ermäßigung auf den Grundpreis (Hotelpreis), sofern keine anderen Angaben gemacht sind (außer Rundreisen- und Veranstaltung; hier auf Anfrage)
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1.Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.3. Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Ggf. werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleitung zu berücksichtigen. Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren: bis 28 Tage vor Reiseantritt = 50,-- Euro, 27 Tage – 15 Tage = 40 % des Reisepreises, 14 Tage – 7 Tage = 60 % des Reisepreises, 7 Tage – 3 Tage = 80 % des Reisepreises, 2 Tage vor Reiseantritt = 90 % des Reisepreises.
5.2. Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), kann der Reiseveranstalter bei Einhaltung der nachstehenden Frist ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben:
Bis 22 Tag vor Reiseantritt
Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Frist erfolgen, können, sofern Ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziff.5.1. und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
5.3. Bis zum Reisebeginn kann der Kunde sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstehende tatsächliche Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Der Reiseveranstalter kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
5.4. Im Falle eines Rücktritts kann der Reiseveranstalter vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, so bemühen wir uns, bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen. Diese Verpflichtung entfällt für uns, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen.
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn Sie oder Ihre Mitreisenden die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis: wobei wir uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern aufgebrachten Beträge.
b) Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen oder der bei der Reisebeschreibung angegebenen Mindestteilnehmer-
zahl; bei mehrtägigen Reisen mit Hotelübernachtung bis 7 Tage vor Reisebeginn; bei Tagesausflügen ohne Hotelübernachtung bis 1 Tag vor Reisebeginn.
8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge von höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen oder Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können wir als auch Sie den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, verpflichten wir uns, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Rückbeförderung umfaßt, Sie zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.
9. Haftung
9.1. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für:
1.die gewissenhafte Reisevorbereitung
2.die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
3.die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern wir nicht gem. Ziffer 3 vor Vertragsschluß eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben und
4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, unter Berücksichtigung der Ortsüblichkeit sowie der geltenden Vorschriften des jeweiligen Ziellandes und –Ortes.
9.2. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht (Transferfahrten) so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern wir in der Reiseausschreibung ausdrücklich darauf hingewiesen haben. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen.
9.3. Bei Bahnreisen kommen die für die Bahnbeförderung geltenden gesetzlichen Vorschriften zur Anwendung.
10. Gewährleistung
10.1. Sollte eine Reiseleitung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen.
Wir können die Abhilfe verweigern, wenn Sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Beruht die Nichterbringung oder die nicht vertragsmäßige Erbringung der Reiseleitung auf einem Umstand, der nach Vertragsabschluß eingetreten und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden ist, sind wir berechtigt, durch die Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen.
10.2. Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Reiseleitung können Sie einer Minderung des Reisepreises verlangen. Ein Event. Minderungsanspruch errechnet sich aus der Wertdifferenz zwischen den gebuchten und erhaltenen Reiseleistungen. Ein derartiger Minderungsanspruch kann nicht auf Dritte übertragen werden (Abtretungsverbot). Die Minderung trifft nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen den Mängel anzuzeigen.
10.3. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, uns erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisegastes gerechtfertigt wird. Wird der Vertrag danach aufgehoben, so behalten Sie den Anspruch auf Rückführung, schulden uns jedoch den auf die in Anspruch genommene Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren.
10.4. Sie können ungeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben. Ein derartiger Schadenersatzanspruch kann nicht auf Dritte übertragen werden (Abtretungsverbot).
11. Beschränkung der Haftung
11.1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist gemäß dem Reisevertragsgesetz insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Ihnen entstandener Schaden weder vorsätzlich nach grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit wir für einen Ihnen entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
11.2. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche etc.)
11.3. Für die Richtigkeit von Angaben in Hotel- und Ortsprospekten, die der Eigenwerbung von Leistungsträgern dienen, können wir nicht haften.
11.4. Ein Schadenersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist in soweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
11.5. Bei Beförderung mit dem Omnibus haften wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Sachschäden.
12. Mitwirkungspflicht
Sie sind verpflichtet, bei Event. auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und Event. entstehenden Schaden gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu bringen. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine örtliche Reiseleitung nicht erreichbar, so müssen Beanstandungen unverzüglich den Leistungsträgern und/oder uns als Reiseveranstalter mitgeteilt werden. Kommen Sie durch eigenes Verschulden diesen Verpflichtungen nicht nach, stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu.
13. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber uns (Reiseveranstalter) geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind. Alle Ansprüche aus diesem Reisevertrag verjähren 6 Monate nach dem Tage, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren nach 3 Jahren.
15. Gerichtsstand
Der Reisegast kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisegast ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluß des Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
16. Allgemeines
16.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
16.2. Alle Angaben in unseren Prospekten entsprechen dem Stand der Drucklegung. Die Berichtigung von Druck- und Rechenfehlern behalten wir uns vor.
16.3. Die Fahrzeiten der Busse wurden nach durchschnittlichen Verkehrsverhältnissen festgelegt. Für Verspätungen und damit entstehenden Folgen oder Kosten haften wir nicht.
16.4. Änderungen der Fahrstrecke oder des Programmes aus technischen Gründen oder aus Gründen höherer Gewalt bleiben vorgehalten.
16.5. Nachträgliche Verlängerungen am Urlaubsort sind nur möglich bei freien Zimmern und Sitzplätzen für die Rückfahrt.
16.6. Reisen, bei denen ein anderer Veranstalter wie unten aufgeführt genannt ist, werden von uns nur vermittelt. Es gelten dann die Reisebedingungen des entsprechenden Veranstalters.
Diese Reisebedingungen gelten für alle Reisen mit den Veranstaltern:
Michaela Bakali
Mittelmosel-Hotelgemeinschaft